Publikationen / Stellungnahmen
Die Transaktion aus Sicht der Pensionskasse
Bei einer Transaktion bestehen bezüglich der Vorsorgelösung zwei Optionen: Die bisherigen Vorsorgelösungen werden weitergeführt oder angepasst.
Aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung wird aber oftmals die zweite Option gewählt: Anpassung der bisherigen Vorsorgelösungen der beteiligten Unternehmen.
Hierbei werden die bisherigen Lösungen evaluiert und eine Harmonisierung der Vorsorgelösungen angegangen – ein nicht trivialer Prozess, der vor Abschluss der Transaktion anfängt. Was muss bei der Harmonisierung der Vorsorgelösungen beachtet werden und wo gibt es Komplikationen? Anhand von Beispielen aus der Praxis schauen wir uns diverse Situationen an.
Anna-Laura Wickström
Schulthess Forum Tagung zu Vorsorgestrategien bei Firmentransaktionen, 16. März 2021
Generationen am Arbeitsplatz und in der Pensionskasse
Wie sich Pensionskassen bezüglich der unterschiedlichen Generationen anpassen können
Seit Einführung des BVG sind 35 Jahre vergangen. In dieser Zeit haben sich sowohl die Gesellschaft in der Schweiz als auch der Arbeitsmarkt verändert. Dadurch haben sich auch die Bedürfnisse gegenüber der beruflichen Vorsorge verändert. Es wird immer mehr Flexibilität gefordert. Wie können die Pensionskassen mit diesen neuen Ansprüchen Schritt halten und zukunftsorientiert handeln?
Christoph Plüss und Anna-Laura Wickström
EXPERT FOKUS 2020 | 8
Flexible Pensionierung
Arbeits- und vorsorgerechtliche Aspekte
Anna-Laura Wickström
Europa Institut an der Universität Zürich, 15. Tagung zu aktuellen Problemen des Arbeitsrechts, 29. September 2020
Verschiedene Generationen im Berufsleben
Bedeutung für die berufliche Vorsorge
Christoph Plüss
BVG- und Stiftungsaufsicht Zürich, Informationstage zur beruflichen Vorsorge, Januar 2020
BVG-Reform
Diskussion Vernehmlassungsvorlage und weiterer Vorschläge, Bildung «Allvisa-Meinung»
Folien Allvisa Aktuell vom November 2019, aktualisiert
Allvisa Lunch-Seminar (interner Austausch), Januar 2020
Flexible Pensionierung – arbeits- und vorsorgerechtliche Aspekte
Darstellung der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten
Immer mehr Arbeitnehmer möchten vor dem ordentlichen Pensionierungsalter kürzertreten. Der Anstoss zu einer vorzeitigen Pensionierung kann aber auch vom Arbeitgeber ausgehen, vor allem im Zusammenhang mit Restrukturierungs- und Stellenabbaumassnahmen. Andere Arbeitnehmer bleiben dafür noch länger im Erwerbsleben. So attraktiv ein schrittweiser Übergang in den Ruhestand ist, so anspruchsvoll ist seine finanzielle Vorsorge- und Liquiditätsplanung. In beiden Situationen, vorzeitige oder aufgeschobene Pensionierung, stellen sich aber auch aus rechtlicher Sicht im Arbeits-, Sozialversicherung- und Vorsorgerecht diverse interessante Fragen, welche die Arbeitnehmer wie auch die Arbeitgeber betreffen. Diese sollen in diesem Artikel näher betrachtet werden.
Christoph Plüss und Anna-Laura Wickström
SJZ-RSJ 16-17 /2019
Risikogerechte Kassenführung und attraktive Vorsorgeleistungen: Fallstudie
Christoph Plüss und Andreas Reichlin
BVG- und Stiftungsaufsicht Zürich, Informationstage zur beruflichen Vorsorge, Januar 2019
So bereitet das HR die Angestellten professionell auf die (vorzeitige) Pensionierung vor
Christoph Plüss
zhaw und Schulthessforum, Arbeitsrechtstagung 2019
Wo liegen die Knackpunkte?
Zusammenspiel von Basis- und Kadervorsorge
Eine überobligatorische Kaderkasse kann durch den Ausschluss von Rentenzahlungen eine optimale Risikostruktur erreichen. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Abgrenzungsfragen in den Vorsorgereglementen der Basis- und Kadervorsorge oft nicht oder zu wenig geregelt werden. Dies führt zu Rechtsunsicherheiten und im schlimmsten Fall zu Schadenersatzforderungen.
Die Freiheiten einer nicht-registrierten Kaderkasse bezahlt man mit der zusätzlichen Erfüllung des Versicherungsprinzips und mit Abgrenzungsproblemen. Eine einzige Pensionskasse mit einem alternativen Basis- und Kaderplan ist transparenter und einfacher abzuwickeln.
Brigitte Terim
Schweizer Personalvorsorge 01/2019
Berufliche Vorsorge für Teilzeitbeschäftigte verbessern?
Parlamentarische Initiative 11.482
Nach dem Scheitern der Reform Altersvorsorge 2020 hat der Nationalrat am 28. Mai 2018 die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Christa Markwalder mit dem Titel «Teilzeitbeschäftigte. BVG-Leistungen statt Sozialhilfe» aus dem Jahr 2011 nochmals aufgegriffen und still-schweigend angenommen.
Die vorgeschlagene Verbesserung für Teilzeitbeschäftigte erscheint nicht praxistauglich und würde zu einem enormen Zusatzaufwand für die betroffenen Arbeitgeber und Vorsorgeeinrichtungen führen. Es sollten unbedingt alternative Lösungen im gesamtheitlichen Rahmen der anstehenden BVG-Reform geprüft werden.
Christoph Plüss und Andrea Reichmuth
Schweizer Personalvorsorge 08/2018
Verschiedene Generationen, verschiedene Bedürfnisse
Anregungen für (noch) mehr Individualisierungsmöglichkeiten
Durch die neuen Generationen im Berufsleben verändern sich die Ansprüche und Bedürfnisse gegenüber der beruflichen Vorsorge. Die Pensionskassen könnten vermehrt neue Lösungen prüfen, um diesen Wünschen nach Individualisierung nachzukommen.
Nicht nur bei der Altersvorsorge, sondern auch bei der Risikovorsorge könnten die Pensionskassen ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten anbieten, abgestimmt auf die verschiedenen Lebensphasen.
Christoph Plüss und Andrea Reichmuth
Schweizer Personalvorsorge 05/2018
Geplante Anpassung der Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge
Optimierung in der 2. Säule
Der Bundesrat führt bis am 13. Juli 2017 eine Vernehmlassung zu gezielten Neuerungen in der 2. Säule durch und sieht dabei auch Präzisierungen und Ergänzungen bei den Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge vor.
Die Prüfpflichten des BV-Experten werden klarer von jenen der Revisionsstelle abgegrenzt. Die geplanten Vorschriften zur Übernahme von Rentnerbeständen werfen diverse Fragen auf.
Christoph Plüss und Andrea Reichmuth
Schweizer Personalvorsorge 06/2017
Ansätze zur Stabilitätsverbesserung
Christoph Plüss
BVG- und Stiftungsaufsicht Zürich, Informationstage zur beruflichen Vorsorge, Januar 2017
Kollektive und individuelle Flexibilität in der Vorsorge
Kollektive und individuelle Flexibilität im Reglement – Bedeutung der Vorsorgelösung für die Personalpolitik
Brigitte Terim
VPS Impulse November 2015
Verschiedene Möglichkeiten und deren Nutzen für den Arbeitgeber
Flexibilität im Reglement
Bei gut ausgebauten Vorsorgelösungen ist der Gestaltungsspielraum enorm gross. Viele Ausgestaltungsmöglichkeiten haben keine finanziellen Auswirkungen für den Arbeitgeber. Wichtig ist, dass die Vorsorgelösung mit dessen Personal- und Lohnpolitik in Einklang steht.
Der Arbeitgeber zieht aus der Vorsorgelösung primär einen personalpolitischen Nutzen. Bei der Ausgestaltung des Vorsorgereglements kann zwischen der kollektiven und der individuellen Flexibilität unterschieden werden.
Christoph Plüss und Brigitte Terim
Schweizer Personalvorsorge 05/2015
Risikotool für Stiftungsräte
Funktionsweise und praktische Beispiele
Ein Risikotool hilft dem Stiftungsrat, die Risikofähigkeit seiner Pensionskasse zu visualisieren. Zudem können Veränderungen der letzten Jahre sowie Auswirkungen möglicher künftiger Ereignisse grafisch dargestellt werden. Bezüglich der Standardkennzahlen und -bewertungen ist auch ein Benchmarkvergleich möglich.
Aus wesentlichen Risikokennzahlen lässt sich eine Gesamtsicht der Kasse gewinnen.
Die Visualisierung unterstützt den Stiftungsrat, nimmt ihm aber keine Entscheide ab.
Christoph Plüss und Brigitte Terim
Schweizer Personalvorsorge 11/2013
Sind die Kinderrenten der 2. Säule (noch) notwendig?
Alterskinder- und Invalidenkinderrenten
Im Oktober 2010 entschied das Bundesgericht, dass das Anrechnungsprinzip auf Kinderrenten angewendet werden darf (BGE 136 V 313). Seither machen immer mehr umhüllende Vorsorgeeinrichtungen davon Gebrauch und streichen die Alterskinderrenten und teilweise auch die Invalidenkinderrenten aus ihren Vorsorgereglementen.
In Kombination mit umhüllenden Invalidenrenten führen Kinderrenten oft zu Überversicherung und könnten gestrichen werden.
Alterskinderrenten kommen hauptsächlich Besserverdienenden zugute; Streichung würde Verwaltungsaufwand reduzieren
Andrea Reichmuth
Schweizer Personalvorsorge 05/2013